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Hörtest (Audiometrie)

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Wie der HNO-Arzt mit audiometrischen Verfahren die Hörleistung überprüft. Der Hörtest ist eine Untersuchung, in der festgestellt wird, wie gut ein Patient hören kann. In der Fachsprache wird der Hörtest auch als Audiometrie bezeichnet und umfasst eine Reihe von Testverfahren. Die Ergebnisse geben Aufschluss darüber, ob eine Schwerhörigkeit vorliegt und welche Ursache ihr zugrunde liegt. Das so entstandene Hörprofil ist die Basis für die weitere Therapie – und für die Auswahl des richtigen Hörgerätes ausschlaggebend. Der Hörtest dient somit der Indikation einer Schwerhörigkeit und stellt eine wichtige Voraussetzung für die Kostenübernahme von Hörgeräten durch die Krankenkasse dar.

Wer bei sich Anzeichen einer Schwerhörigkeit bemerkt, sollte zeitnah einen Hals-Nasen-Ohren-Facharzt aufsuchen. Denn je früher der Hörverlust erkannt und behandelt wird, desto schneller und effektiver kann ihm entgegen gewirkt werden. Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt führt zur Diagnosestellung in der Regel einen Hörtest durch. Es gibt verschiedene Verfahren zur Überprüfung des Gehörs, die man in der Medizin unter dem Begriff Audiometrie zusammenfasst.

Grundsätzlich unterscheidet man beim Hörtest zwischen zwei unterschiedlichen Methoden:

  • Subjektive Verfahren benötigen die aktive Unterstützung des Patienten.
  • Objektive Verfahren brauchen diese Mithilfe nicht.

Ein Hörtest ist weder unangenehm noch schmerzhaft

Wer noch nie einen Hörtest gemacht hat, ist vor dem Besuch beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt möglicherweise verunsichert. Schließlich weiß er nicht, was ihn dort erwartet. Doch Sie können ganz unbesorgt sein: Alle audiometrischen Messungen sind weder unangenehm noch schmerzhaft. Bei den subjektiven Verfahren ist lediglich Ihre Mitarbeit gefordert. Bei den objektiven Verfahren müssen Sie einfach nur still sitzen bleiben und den HNO-Arzt seine Arbeit verrichten lassen. Übrigens: Einen Hörtest führt auch Ihr Hörgeräteakustiker durch. Sprechen Sie ihn gern darauf an!

Subjektive Testverfahren

Es gibt eine ganze Reihe an audiometrischen Messungen, die zu den subjektiven Hörtests gezählt werden. Zu den verbreiteten Tests gehören:

  • Der Weber-Test: Bei dieser einfachen Messung wird eine Stimmgabel mittig am Kopf aufgesetzt und vom Arzt angeschlagen. Bei einem intakten Hörvermögen leiten die Schädelknochen den Ton gleichzeitig an beide Ohren. Der Ton wird entsprechend mittig im Kopf wahrgenommen. Bei einer einseitigen Hörschwäche wird der Ton jedoch seitlich verschoben gehört. Zudem kann mit dem Weber-Test auch überprüft werden, ob es sich um eine Schallempfindungs- oder Schallleitungsschwerhörigkeit handelt: Bei der Schallempfindungsstörung nimmt das gesunde Ohr, bei einer Schallleitungsstörung dagegen das betroffene Ohr den Ton lauter wahr.
  • Der Rinne-Test: Auch der Rinne-Test wird mit einer Stimmgabel durchgeführt. Hierbei wird die Stimmgabel angeschlagen und zunächst auf den Knochen hinter der Ohrmuschel aufgelegt. Kann der Patient den Ton dort nicht mehr hören, wird sie direkt vor den Gehörgang gehalten. Normalerweise müsste der Patient den Ton nun wieder wahrnehmen, da der Schall durch den Gehörgang besser verarbeitet wird als über die Knochenleitung. Leidet der Patient jedoch unter einer Schallleitungsschwerhörigkeit, kann er die Stimmgabel auch unmittelbar vor der Ohrmuschel nicht mehr hören.

Der Weber- und der Rinne-Test geben meist einen ersten Aufschluss über eine möglicherweise vorliegende Hörschwäche. Zur weiteren Differenzierung kommen in der HNO-Praxis noch folgende subjektive Testverfahren zum Einsatz:

  • Das Tonaudiogramm: Diese Messung wird auch als Tonschwellenaudiometrie bezeichnet und ist eines der wichtigsten audiometrischen Verfahren. Dem Patient werden über einen Kopfhörer Töne unterschiedlicher Frequenz in anschwellender Lautstärke vorgespielt. Sobald der Patient den Ton leise hören kann (weil der Ton in den für ihn wahrnehmbaren Lautstärkenbereich eintritt) drückt er auf einen Knopf. Der auf diese Weise ermittelte Wert wird als Hörschwelle bezeichnet. Die einzelnen Hörschwellenpunkte ergeben miteinander verbunden das sogenannte Audiogramm, das wichtige Aussagen über die Art und Schwere einer Hörschwäche trifft. Auch der Akustiker zieht das Audiogramm bei der Auswahl des passenden Hörgerätes zu Rate.
  • Freiburger Sprachtest: Bei diesem Hörtest wird das Sprachverstehen genauer untersucht. Dazu werden dem Patienten Zahlen sowie kurze, einsilbige Worte über einen Kopfhörer vorgespielt, die er korrekt nachsprechen soll. Nach ähnlichen Verfahren werden auch der Oldenburger und der Göttinger Satztest durchgeführt.
  • Der Gellé-Test: Bei diesem Stimmgabeltest wird die Mobilität der Gehörknöchelchen überprüft. Sind diese beispielsweise verkalkt, sind sie nicht mehr so beweglich und können Vibration nicht mehr ungehindert weiter übertragen.
  • Der Bing-Test: Beim Bing-Test wird die Stimmgabel ähnlich wie beim Rinne-Test angewendet. Jedoch wird zeitlich der Gehörgang zugehalten, um einen Okklusionseffekt auszulösen. Bei gesunden Ohren oder bei einer Schallempfindungsstörung wird der Ton nun lauter wahrgenommen, bei einer Schallleitungsstörung dagegen nicht.
  • Die Hörweitenprüfung: Diese Messung wird heute nur noch selten verwendet. Sie soll den Maximalabstand bestimmen, in dem Sprache noch verstanden werden kann.
  • Lautheitsskalierung

Objektive Testverfahren

Neben den genannten subjektiven Testverfahren gibt es einige objektive Tests, bei denen keinerlei Mitarbeit des Patienten notwendig ist. Diese Messungen werden häufig bei Säuglingen und Kindern eingesetzt, die den Hörtest nicht aktiv unterstützen können. Zu den objektiven Testverfahren der Audiometrie gehören:

  • Elektrische Reaktionsaudiometrie (ERA): Dies ist eine oft angewendete objektive Testmethode zur Feststellung der Hörleistung. Die Elektrische Reaktionsaudiometrie misst die elektrische Aktivität im Innenohr und Gehirn während der Verarbeitung von Geräuschen. Dazu wird eine Elektroenzephalografie (EEG) an der Kopfhaut eingesetzt.
  • Hirnstammaudiometrie: Die Hirnstammaudiometrie wird auch als BERA (Brainstem Electric Response Audiometry) bezeichnet und untersucht ebenfalls die Verarbeitung von akustischen Reizen im Gehirn. Dabei werden dem Patienten über ein Ohr kurze, klickende Töne vorgespielt, während das andere Ohr verschlossen ist. Mit Hilfe von Elektroden auf der Kopfhaut wird die elektrische Aktivität in bestimmten Regionen des Gehirns gemessen. Die Hirnstammaudiometrie dauert etwa eine Stunde und kann, im Unterschied zu vielen subjektiven Testverfahren, auch bei Säuglingen und Kleinkindern angewandt werden.
  • Otoakustische Emissionen (OAE): Unser Ohr nimmt nicht nur Geräusche wahr – es produziert beim Hörprozess auch selbst Geräusche. Trifft die Vibration eines Tones auf die Haarzellen im Innenohr, biegen diese sich um – und verursachen dabei feinste, extrem leise Geräusche. Diese Geräusche werden als otoakustische Emissionen bezeichnet. Mit Hilfe hochentwickelter Mikrofone können diese Emissionen gemessen und damit die Funktionsfähigkeit des Innenohrs überprüft werden.
  • Tympanometrie: Bei der sogenannten Tympanometrie wird die Schwingungsfähigkeit des Trommelfells gemessen. Dazu werden unterschiedliche Druckzustände im Mittelohr erzeugt, die sich auch auf den Grad der Spannung des Trommelfells auswirken. Die Tympanometrie ist keine Messung des Hörvermögens, sondern ein Diagnoseverfahren zur Feststellung bestimmter Erkrankungen, die zu Schwerhörigkeit führen können – wie beispielsweise Paukenerguss.
  • Stapediusreflexmessung: Der sogenannte Stapediusreflex ist ein körpereigener Schutz vor Lärmüberlastung. Dabei kommen zwei Muskeln zum Einsatz, die zum einen das Trommelfell anspannen und zum anderen den Steigbügel der Gehörknöchelchen verkanten. So wird die Übertragung der Vibration abgemildert. Bei der Stapediusreflexmessung wird dieser Reflex durch gezielte Schallreize ausgelöst. Sie kommt unter anderem bei Verdacht auf Otosklerose zum Einsatz, dient aber nicht unmittelbar der Messung des Hörvermögens.

Hörtest als Voraussetzung der Kostenübernahme für Hörgeräte

Medizinisch notwendige Hörgeräte werden von den Krankenkassen bis zu einem gesetzlichen Festbetrag übernommen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein Hörtest beim HNO-Facharzt. Das Ergebnis muss einige Kriterien erfüllen: Zunächst muss die Hörschwäche im Bereich der Hauptfrequenzen liegen – also zwischen 500 und 4.000 Hertz. Zudem sollte der Hörverlust auf dem besser hörenden Ohr mindestens 30 Dezibel betragen. Darüber hinaus darf das Sprachverstehen bei 65 Dezibel nicht mehr als 80 Prozent betragen.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann der HNO-Arzt eine Verordnung über ein Hörgerät ausstellen. Die Krankenkasse übernimmt dann den gesetzlich geregelten Festbetrag. Für den Festbetrag der Krankenkassen erhalten Sie bei vielen Hörgeräteakustikern hochmoderne und volldigitale Hörhilfen, die über zahlreiche komfortable Ausstattungsmerkmale verfügen.

Hörtest (Audiometrie) zusammengefasst

  • Es gibt eine Reihe an Testverfahren, die überprüfen, wie gut wir hören können. In der Medizin werden diese Hörtests unter dem Begriff Audiometrie zusammengefasst.
  • Die Audiometrie hilft dabei, die Arten und Ursachen von Schwerhörigkeit genau zu bestimmen.
  • Ein Hörtest wird vom HNO-Arzt oder vom Hörgeräteakustiker durchgeführt.
  • Eine audiometrische Messung ist weder unangenehm noch schmerzhaft.
  • Grundsätzlich unterscheidet man bei der Audiometrie zwischen subjektiven und objektiven Testverfahren. Bei den subjektiven Tests ist die Mitarbeit des Patienten erforderlich, bei den objektiven Tests nicht.
  • Zu den wichtigsten subjektiven Messverfahren der Audiometrie gehören der Weber- und der Rinne-Test zur groben Ersteinschätzung.
  • Vertiefende subjektive Testverfahren sind das Tonaudiogramm und das Sprachaudiogramm.
  • Die wichtigsten objektiven Hörtests sind die Elektrische Reaktionsaudiometrie (ERA), und die Hirnstammaudiometrie (BERA).
  • Testverfahren wie die Tympanometrie oder die Stapediusreflexmessung dienen nicht direkt der Feststellung des Hörvermögens, können aber Aufschluss über die Ursachen der Schwerhörigkeit geben.
  • Ein Hörtest ist auch Voraussetzung für die Kostenübernahme von Hörgeräten durch die Krankenkasse. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem HNO-Facharzt und Hörakustiker.