Wer bei sich selbst Anzeichen von einem Hörverlust feststellt, fühlt sich zunächst oft hilflos – und tut zunächst einmal gar nichts. Dabei ist genau das falsch. Denn je schneller die Hörgeräteversorgung erfolgt, desto weniger Komplikationen treten dabei auf. Arzttermin, Beratung beim Akustiker und Antrag bei der Krankenkasse – mit so viel Aufwand fühlt man sich jedoch schnell überfordert. Wenn Sie Schritt für Schritt vorgehen, ist der Weg zum Hörgerät gar nicht so schwierig.
Gutes Hören ist heute kein Luxus mehr: Leistungsstarke und diskrete Hörgeräte gibt es ganz einfach auf Rezept. Doch für viele Menschen sind die ohrenärztliche Verordnung und der damit verbundene Aufwand eine große persönliche Hürde. Wer mitten im Berufsleben steht leidet ohnehin meist unter Zeitmangel – und Arztbesuche hat niemand gern auf dem Terminplan stehen. Hinzu kommt, dass viele sich mit der Vorstellung, ihren Alltag künftig mit einer Hörhilfe zu bestreiten, nicht gern auseinandersetzen. Doch die meisten Patienten stellen später fest, dass der Aufwand gar nicht so groß war wie befürchtet – und der Zugewinn an Lebensqualität dafür immens ist.
Bei Symptomen einer Schwerhörigkeit den HNO-Arzt aufsuchen
Ab wann braucht man eigentlich ein Hörgerät? Jeder kann hin und wieder ein Geräusch überhören oder seinen Gesprächspartner falsch verstehen. Doch wenn sich diese Vorkommnisse häufen und Menschen aus Ihrem Umfeld Sie darauf ansprechen, sollten Sie handeln. Denn je früher eine Schwerhörigkeit diagnostiziert wird, desto besser kann ihr entgegengewirkt werden. Verlernt das Gehirn erst einmal die Interpretation der Frequenzen, die wir nicht mehr hören können, müssen diese erst wieder neu erlernt werden.
Moderne Hörsysteme erleichtern den Alltag mit einem Hörverlust erheblich. Die Kosten für medizinisch notwendige Hörgeräte werden von der Krankenkasse sogar übernommen – bis zu einem Festbetrag von knapp 1.500 Euro für die Versorgung beider Ohren. Wenn Sie bei sich Anzeichen eines Hörverlust feststellen, gehen Sie am besten in den folgenden Schritten vor:
Schritt 1: Untersuchung und Hörtest beim HNO-Facharzt
Ihr erster Ansprechpartner ist der HNO-Arzt. Bereiten Sie sich auf den Termin gut vor und notieren Sie sich, in welchen Situationen Sie welche Hörprobleme festgestellt haben. Auch Vorerkrankungen sollten Sie parat haben. Der HNO-Arzt wird in einem Anamnese-Gespräch Fragen stellen und danach einige Untersuchungen vornehmen. Auch ein Hörtest wird durchgeführt. Dabei werden die Art, die Ursache und der Grad Ihrer Schwerhörigkeit festgestellt.
Keine Sorge: Alle Untersuchungen und auch der Hörtest sind vollkommen schmerzlos. Sie müssen lediglich ein wenig Zeit mitbringen. Nach Abschluss der Untersuchungen steht eine differenzierte Diagnose fest. Wenn Ihr Hörverlust die Kriterien der Krankenversicherung erfüllt, erstellt der Arzt Ihnen eine medizinische Verordnung über eine Hörhilfe. Die Anforderungen der Krankenkasse sind wie folgt:
- Die Schwerhörigkeit liegt im Bereich der Hauptfrequenzen, also zwischen 500 und 4.000 Hertz.
- Der Hörverlust beträgt dabei mindestens 30 Dezibel.
- Bei einem beidseitigen Hörverlust muss mindestens eine Frequenz zwischen 500 und 4.000 Hertz betroffen sein, bei einem einseitigen Hörverlust müssen es mindestens zwei Frequenzen sein.
- Die Verstehensquote bei gesprochener Sprache (in einer Lautstärke von 65 Dezibel) beträgt nicht mehr als 80 Prozent.
Je nach Diagnose wählt Ihr HNO-Arzt die entsprechende Therapie aus. Bei vorübergehendem Hörverlust wird die zugrunde liegende Krankheit behandelt. Bei einer chronischer Schwerhörigkeit garantiert die Versorgung mit einem Hörgerät, dass Sie trotz Hörverlust wieder gut hören können.
Schritt 2: Beratung beim Hörgeräteakustiker und Probetragen von Hörgeräten
Im nächsten Schritt nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Hörakustiker vor Ort auf. Zu diesem Termin nehmen Sie das das Hörprofil mit, das beim Hörtest erstellt wurde, sowie die ärztliche Verordnung über die Hörhilfe. Der Akustiker kann aus dem Hörprofil bereits erste Auswahlkriterien für das passende Hörgerät entnehmen. In einem persönlichen Beratungsgespräch klärt er mit Ihnen ab, welches Hörsystem für Sie am besten geeignet ist.
Er vermittelt Ihnen, wie Sie lernen, mit Ihrer neuen Hilfe umzugehen und gibt Ihnen wertvolle Tipps mit der Schwerhörigkeit im Alltag zurecht zu kommen.
Für den Hörgeräteakustiker sollten Sie mindestens vier bis fünf Termine einplanen, bei denen es um folgende Themen geht:
- Erstgespräch und Beratung
- Hörtest (Tonmessung und Sprachmessung)
- Individuelle Anpassung des Hörsystems
- Rücksprache über die Erfahrung mit den Hörgeräten. Feineinstellung der Hörsysteme.
- Hörerfolgsmessungen
- Einweisung in Handhabung und Pflege Ihrer Hörsysteme
Vor allem in der Phase des Probetragens und der Anpassung sollten Sie mit Ihrem Akustiker zusammenarbeiten und mit ihm in Kontakt bleiben. Denn gemeinsam müssen Sie herausfinden, welches Hörsystem am besten zu Ihnen und Ihren Lebensumständen passt – und mit welchen Einstellungen Ihr Gerät Sie am besten unterstützt.
Schritt 3: Kauf des Hörgerätes
Ist die Entscheidung für ein Gerät gefallen, übernimmt Ihr Hörgeräteakustiker die Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung. Für den Festbetrag der Krankenversicherung gibt es bei vielen Akustikern bereits hervorragende Hörsysteme, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen und viele moderne Ausstattungsmerkmale umfassen. Sie müssen lediglich die private Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät selbst leisten. Wählen Sie dennoch ein Hörgerät einer höheren Preisklasse, müssen Sie den Differenzbetrag privat aufwenden.
Schritt 4: Gewöhnung an das neue Hörgerät
Möglicherweise müssen Sie ein wenig Geduld aufbringen, bis sich Ihr neues Hörgerät perfekt in Ihren Alltag integriert. Doch die Mühe lohnt sich, denn Sie werden merken, welcher Zugewinn an Lebensqualität es ist, wenn Sie endlich wieder richtig gut hören und ihre Gesprächspartner mühelos verstehen. Ihr Hörakustiker steht Ihnen weiterhin mit Rat und kostenlosem Service zur Seite, beispielsweise
- Bei Fragen rund um Ihr Hörsystem und das passende Zubehör
- Zum Batteriewechsel
- Zur professionellen Reinigung Ihres Hörgerätes
- Zur Reparatur und Wartung Ihres Hörgerätes
- Zum Nachjustieren der Hörhilfe
Ein neues Hörgerät alle sechs Jahre
Übrigens: Sie haben nicht nur einmal Anspruch auf die Versorgung mit einem Hörgerät. Um zu gewährleisten, dass Ihre Hörhilfe immer auf dem aktuellen Stand der Technik ist, zahlt die Krankenversicherung Ihnen alle sechs Jahre ein neues Gerät – unabhängig davon, ob Ihr altes noch funktioniert oder nicht. Lassen Sie die Möglichkeit zum Hörsystem-Upgrade also nicht ungenutzt!
Der Weg zum Hörgerät zusammengefasst
- Moderne Hörsysteme ermöglichen gutes Hören und Verstehen trotz Hörverlust.
- Medizinisch notwendige Hörgeräte werden von der Krankenversicherung bis zu einem Festbetrag von knapp 1.500 Euro für die Versorgung beider Ohren übernommen.
- Wer bei sich Symptome einer Schwerhörigkeit feststellt, sollte zeitnah einen HNO-Arzt aufsuchen. Je länger der Hörverlust andauert, desto schwieriger ist die Gewöhnung an das Hörgerät.
- Der erste Schritt ist der Termin beim HNO-Facharzt. Er bestimmt die Art, die Ursache und den Grad der Schwerhörigkeit. Ein Hörtest ist die Basis für die ärztliche Verordnung des Hörgerätes.
- Der zweite Schritt ist die Beratung beim Hörgeräteakustiker. Auf Basis der Ergebnisse des Hörtests und eines individuellen Gespräches wählt er ein in Frage kommendes Modell aus, welches unverbindlich Sie probetragen können.
- Beim Akustiker sind mehrere Termine zur Anpassung der Hörgeräte erforderlich.
- Der dritte Schritt ist die Entscheidung für ein bestimmtes Hörgeräte-Modell. Der Hörgeräteakustiker rechnet direkt mit der Krankenversicherung ab.
- Im vierten Schritt erfolgt die Gewöhnung an das Hörgerät im persönlichen Alltag.
- Alle sechs Jahre haben Sie Anspruch auf ein neues Hörgerät, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
- Bei allen Fragen rund um Ihren Weg zum Hörgerät nehmen Sie Kontakt zu Ihrem HNO-Arzt oder Hörgeräteakustiker auf.
Wer bei sich selbst Anzeichen von einem Hörverlust feststellt, fühlt sich zunächst oft hilflos – und tut zunächst einmal gar nichts. Dabei ist genau das falsch. Denn je schneller die Hörgeräteversorgung erfolgt, desto weniger Komplikationen treten dabei auf. Arzttermin, Beratung beim Akustiker und Antrag bei der Krankenkasse – mit so viel Aufwand fühlt man sich jedoch schnell überfordert. Wenn Sie Schritt für Schritt vorgehen, ist der Weg zum Hörgerät gar nicht so schwierig.
Gutes Hören ist heute kein Luxus mehr: Leistungsstarke und diskrete Hörgeräte gibt es ganz einfach auf Rezept. Doch für viele Menschen sind die ohrenärztliche Verordnung und der damit verbundene Aufwand eine große persönliche Hürde. Wer mitten im Berufsleben steht leidet ohnehin meist unter Zeitmangel – und Arztbesuche hat niemand gern auf dem Terminplan stehen. Hinzu kommt, dass viele sich mit der Vorstellung, ihren Alltag künftig mit einer Hörhilfe zu bestreiten, nicht gern auseinandersetzen. Doch die meisten Patienten stellen später fest, dass der Aufwand gar nicht so groß war wie befürchtet – und der Zugewinn an Lebensqualität dafür immens ist.
Bei Symptomen einer Schwerhörigkeit den HNO-Arzt aufsuchen
Ab wann braucht man eigentlich ein Hörgerät? Jeder kann hin und wieder ein Geräusch überhören oder seinen Gesprächspartner falsch verstehen. Doch wenn sich diese Vorkommnisse häufen und Menschen aus Ihrem Umfeld Sie darauf ansprechen, sollten Sie handeln. Denn je früher eine Schwerhörigkeit diagnostiziert wird, desto besser kann ihr entgegengewirkt werden. Verlernt das Gehirn erst einmal die Interpretation der Frequenzen, die wir nicht mehr hören können, müssen diese erst wieder neu erlernt werden.
Moderne Hörsysteme erleichtern den Alltag mit einem Hörverlust erheblich. Die Kosten für medizinisch notwendige Hörgeräte werden von der Krankenkasse sogar übernommen – bis zu einem Festbetrag von knapp 1.500 Euro für die Versorgung beider Ohren. Wenn Sie bei sich Anzeichen eines Hörverlust feststellen, gehen Sie am besten in den folgenden Schritten vor:
Schritt 1: Untersuchung und Hörtest beim HNO-Facharzt
Ihr erster Ansprechpartner ist der HNO-Arzt. Bereiten Sie sich auf den Termin gut vor und notieren Sie sich, in welchen Situationen Sie welche Hörprobleme festgestellt haben. Auch Vorerkrankungen sollten Sie parat haben. Der HNO-Arzt wird in einem Anamnese-Gespräch Fragen stellen und danach einige Untersuchungen vornehmen. Auch ein Hörtest wird durchgeführt. Dabei werden die Art, die Ursache und der Grad Ihrer Schwerhörigkeit festgestellt.
Keine Sorge: Alle Untersuchungen und auch der Hörtest sind vollkommen schmerzlos. Sie müssen lediglich ein wenig Zeit mitbringen. Nach Abschluss der Untersuchungen steht eine differenzierte Diagnose fest. Wenn Ihr Hörverlust die Kriterien der Krankenversicherung erfüllt, erstellt der Arzt Ihnen eine medizinische Verordnung über eine Hörhilfe. Die Anforderungen der Krankenkasse sind wie folgt:
Je nach Diagnose wählt Ihr HNO-Arzt die entsprechende Therapie aus. Bei vorübergehendem Hörverlust wird die zugrunde liegende Krankheit behandelt. Bei einer chronischer Schwerhörigkeit garantiert die Versorgung mit einem Hörgerät, dass Sie trotz Hörverlust wieder gut hören können.
Schritt 2: Beratung beim Hörgeräteakustiker und Probetragen von Hörgeräten
Im nächsten Schritt nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Hörakustiker vor Ort auf. Zu diesem Termin nehmen Sie das das Hörprofil mit, das beim Hörtest erstellt wurde, sowie die ärztliche Verordnung über die Hörhilfe. Der Akustiker kann aus dem Hörprofil bereits erste Auswahlkriterien für das passende Hörgerät entnehmen. In einem persönlichen Beratungsgespräch klärt er mit Ihnen ab, welches Hörsystem für Sie am besten geeignet ist.
Er vermittelt Ihnen, wie Sie lernen, mit Ihrer neuen Hilfe umzugehen und gibt Ihnen wertvolle Tipps mit der Schwerhörigkeit im Alltag zurecht zu kommen.
Für den Hörgeräteakustiker sollten Sie mindestens vier bis fünf Termine einplanen, bei denen es um folgende Themen geht:
Vor allem in der Phase des Probetragens und der Anpassung sollten Sie mit Ihrem Akustiker zusammenarbeiten und mit ihm in Kontakt bleiben. Denn gemeinsam müssen Sie herausfinden, welches Hörsystem am besten zu Ihnen und Ihren Lebensumständen passt – und mit welchen Einstellungen Ihr Gerät Sie am besten unterstützt.
Schritt 3: Kauf des Hörgerätes
Ist die Entscheidung für ein Gerät gefallen, übernimmt Ihr Hörgeräteakustiker die Abrechnung mit Ihrer Krankenversicherung. Für den Festbetrag der Krankenversicherung gibt es bei vielen Akustikern bereits hervorragende Hörsysteme, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen und viele moderne Ausstattungsmerkmale umfassen. Sie müssen lediglich die private Zuzahlung von 10 Euro pro Hörgerät selbst leisten. Wählen Sie dennoch ein Hörgerät einer höheren Preisklasse, müssen Sie den Differenzbetrag privat aufwenden.
Schritt 4: Gewöhnung an das neue Hörgerät
Möglicherweise müssen Sie ein wenig Geduld aufbringen, bis sich Ihr neues Hörgerät perfekt in Ihren Alltag integriert. Doch die Mühe lohnt sich, denn Sie werden merken, welcher Zugewinn an Lebensqualität es ist, wenn Sie endlich wieder richtig gut hören und ihre Gesprächspartner mühelos verstehen. Ihr Hörakustiker steht Ihnen weiterhin mit Rat und kostenlosem Service zur Seite, beispielsweise
Ein neues Hörgerät alle sechs Jahre
Übrigens: Sie haben nicht nur einmal Anspruch auf die Versorgung mit einem Hörgerät. Um zu gewährleisten, dass Ihre Hörhilfe immer auf dem aktuellen Stand der Technik ist, zahlt die Krankenversicherung Ihnen alle sechs Jahre ein neues Gerät – unabhängig davon, ob Ihr altes noch funktioniert oder nicht. Lassen Sie die Möglichkeit zum Hörsystem-Upgrade also nicht ungenutzt!
Der Weg zum Hörgerät zusammengefasst