HörgeräteVersorgung

Hörgeräte Kosten

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Wie teuer ist ein Hörgerät? Moderne Hörgeräte sind kleine High-Tech-Wunder, die voller audiologischer Innovationen stecken. Kein Wunder, dass bei Patienten schnell die Frage aufkommt, wie teuer Hörgeräte eigentlich sind. Die gute Nachricht: Medizinisch notwendige Hörgeräte werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen – inklusive Beratung und Einstellung durch Ihren Hörgeräteakustiker. Gutes Hören muss nicht teuer sein!

Ein Hörgerät wirkt den Folgen von Hörverlust effektiv entgegen und verbessert die auditive Wahrnehmung deutlich. Damit schenkt es Betroffenen neue Unabhängigkeit und Lebensqualität. Dennoch stellt sich natürlich die berechtigte Frage: Wie viel kostet ein Hörgerät eigentlich?

Die moderne Hörtechnologie ist leistungsstark und hochentwickelt. Heutige Hörgeräte überzeugen durch authentisches Klangbild, ansprechendes Design und maximalen Komfort. Eine große Vielfalt an Hörgeräten bietet die ganze Bandbreite der Spitzentechnologie, so dass es für jede Art von Hörminderung eine passende Lösung gibt. Die Frage, was Hörgeräte kosten, ist daher pauschal schwierig zu beantworten.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Die gute Nachricht: Viele Hörgeräteakustiker bieten Ihnen schon heute moderne, digitale Hörgeräte zum Festbetrag der Krankenkasse an. Seit dem 01. November 2013 wurden die Festbeträge für Hörgeräte erhöht – gutes Hören kann also so günstig wie noch nie sein. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten wie folgt:

  • Festbetrag von 784,94 Euro für ein Hörgerät
  • Festbetrag von 1412,89 Euro für zwei Hörgeräte

In der Praxis heißt das: Viele Hörgeräteakustiker bieten Ihnen moderne, unauffällige, digitale und technisch hochwertige Hörgeräte mit einem guten Sprachverstehen an. Sie müssen lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Hörgerät leisten.

Kostenübernahme für teurere Hörgeräte

Sie haben ein Hörgerät im Blick, dessen Ausstattung über die Leistung der Krankenkasse hinaus geht? Dann erhalten Sie den Festbetrag von Ihrer Krankenkasse und tragen die Mehrkosten für das Hörgerät selbst… Bei allen Hörgeräten sind jedoch ein Hörtest und die Verordnung durch den HNO-Arzt Voraussetzung für die Kostenübernahme.

Tipp: Alle sechs Jahre haben Sie Anspruch auf ein neues Hörgerät, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht! Fragen Sie Ihren Hörgeräteakustiker.

Es gibt unterschiedliche Bauarten von Hörgeräten

Aber was kostet ein Hörgerät nun – unabhängig von der Kostenübernahme durch die Krankenkasse? Wie teuer ein Hörgerät ist, hängt von Modell und Bauart ab. Auf dem Markt sind derzeit weit über 1.000 unterschiedliche Hörgeräte-Modelle erhältlich. Man unterscheidet dabei die folgenden Bauarten:

  • Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte (HdO)
  • Mini Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte
  • Im-Ohr-Hörgeräte (IO)
  • Tinnitus-Noiser (TN)
  • Knochenleitungs-Hörgeräte (BAHA)
  • Hörimplantate

Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte (HdO)

Die sogenannten Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte (HdO) sind sehr verbreitet und machen schätzungsweise 90 Prozent der verwendeten Hörgeräte in Deutschland aus.

Ohrpassstücke

Das Ohrpassstück ist das Verbindungsstück zwischen dem eigentlichen Hörgerät und Ihrem Ohr. Damit es Ihnen optimal passt, wird es mit einem individuellen Abdruck erstellt.

Mini Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte

Ist die moderne, unauffällige Variante der Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte. Hier ist das Verbindungsstück zum Ohr ein ausgelagerter Hörer/Lautsprecher.

Im-Ohr-Hörgeräte (IdO) und Completely-in-the-canal-Hörgeräte (CIC)

Diese Hörgeräte werden nicht hinter dem Ohr, sondern im Gehörgang platziert. Man unterscheidet mehrere Arten In-dem-Ohr-Hörgeräte:

  • Concha Hörgeräte werden sichtbar in der Ohrmuschel getragen.
  • Gehörgangshörgeräte werden kaum sichtbar im Gehörgang platziert.
  • Completely in the Canal Hörgeräte (CIC) sitzen unsichtbar im Gehörgang.
  • Invisible in the Canal (IIC) werden sehr tief im Gehörgang platziert.

Tinnitus-Noiser (TN)

Chronischer Tinnitus ist für Betroffene eine große Belastung. Etwa die Hälfte der Kunden leidet zusätzlich an einer Schwerhörigkeit. Hörgeräte mit einem sogenannten Tinnitus Noiser (TN) wirken den Ohrgeräuschen entgegen. Reine Tinnitus Noiser kosten ab etwa 300 Euro und werden ebenfalls von den Krankenkassen bezuschusst, so dass Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung leisten müssen.

Knochenleitungs-Hörgeräte (BAHA)

Das sogenannte Bone Anchored Hearing Aid (BAHA) ist ein teilimplantiertes Hörgerät, das im Schädelknochen verankert wird. Diese Technologie wird in erster Linie bei einseitiger Schwerhörigkeit verwendet. Ein BAHA-Hörgerät ist jedoch auch teurer. Sie erhalten ein BAHA-Hörgerät ab 3.000 bis 5.000 Euro. Ein chirurgischer Eingriff ist notwendig.

Hörimplantate

In schwerwiegenden Fällen von Hörverlust ist der Einsatz eines Hörgerätes wenig erfolgversprechend. Bei Hörbeschwerden, die durch Unfälle und Erkrankungen verursacht wurden oder angeboren sind, kann ein Hörimplantat oft helfen. Implantate sind die teuersten Hörhilfen. Sind sie medizinisch notwendig, werden die Kosten für Hörimplantate von der Krankenversicherung übernommen. Folgekosten wie Batteriewechsel müssen jedoch häufig die Patienten selbst bezahlen. Die Kosten für Hörimplantate sind, je nach Art, sehr unterschiedlich:

  • Mittelohrimplantate: zwischen 10.000 und 30.000 Euro
  • Innenohrimplantate (Cochleaimplantate): zwischen 30.000 und 50.000 Euro
  • Hirnstammimplantate: ab 30.000 Euro

Ein Hörimplantat sollte nur in Erwägung gezogen werden, wenn externe Hörgeräte keinen Erfolg bringen oder – beispielsweise wegen Fehlbildungen oder chronischen Entzündungen im Ohr – nicht möglich sind. Für die Implantation ist ein chirurgischer Eingriff notwendig.

Fest steht: Gutes Hören muss nicht teuer sein. Beim Hörgeräteakustiker erhalten Sie eine kompetente Beratung über das für Sie optimale Hörgerät und die Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Übrigens: Die individuelle Beratung Ihres Hörgeräteakustikers und die Einstellung Ihres Hörgerätes werden durch den Kaufpreis des Hörgeräts bereits abgedeckt. Services wie die Reinigung und Überprüfung Ihres Hörgerätes können sogar kostenfrei sein. Fragen Sie Ihren Hörgeräteakustiker.

Die Kosten für Hörgeräte zusammengefasst:

  • Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Ihre Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ein medizinisch notwendiges Hörgerät in Höhe des aktuellen Festbetrages. Voraussetzungen sind ein Hörtest und die Verschreibung durch einen HNO-Arzt.
  • Kosten für Sie: Entscheiden Sie sich für ein Hörgerät, welches von Ihrer Krankenversicherung übernommen wird, zahlen Sie lediglich 10 Euro gesetzliche Zuzahlung pro Hörgerät. Wählen Sie ein Hörgerät, welches die Leistung der Krankenkasse übersteigt, zahlen Sie zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung einen Eigenanteil. Die Höhe des Eigenanteils hängt ab von der Wahl des Hörgerätes.
  • Kosten für ein Hörgerät: Moderne Hörgeräte sind bereits zum Festbetrag der Krankenkasse erhältlich.