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Hörgeräte ohne Zuzahlung

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Hörgeräte ohne Zuzahlung. Kassenmodelle im Leistungscheck: Wie gut sind zuzahlungsfreie Hörgeräte? Viele Hörgeräte werden vollständig von den Krankenkassen bezahlt. Für Sie als Patient heißt das: Sie erhalten diese Hörgeräte ohne Zuzahlung*. Aber wie gut sind die Kassenmodelle eigentlich – und über welche Leistungsmerkmale verfügen sie?

Was nichts kostet, ist auch nichts wert – so sagt es zumindest der Volksmund. Sagen möchte er damit, dass gute Qualität ihren Preis hat. Auf Hörgeräte trifft das nur bedingt zu. Fest steht: Ein gutes Hörgerät kann tatsächlich schnell mehrere hundert oder sogar tausend Euro kosten. Doch durch die Kostenübernahme der Krankenkassen erhalten Versicherte viele Hörgeräte ohne Zuzahlung, also komplett kostenfrei*. Dabei stellen sich Betroffenen jedoch einige Fragen: Welche Hörgeräte bezahlen die Krankenkassen? Und wie gut ist ein zuzahlungsfreies Hörgerät eigentlich?

Welche Hörgeräte sind zuzahlungsfrei?

Jeder Mensch hat einen Anspruch auf eine individuelle medizinische Versorgung. Bei Schwerhörigkeit, Hörverlust oder Tinnitus übernimmt die Krankenkasse daher die Kosten für Hörgeräte bis zu einem festgelegten Festbetrag. Grundsätzlich ist also jedes Hörgerät zuzahlungsfrei, wenn sein Preis von diesem Betrag abgedeckt wird. Seit dem 01. November 2013 gelten die folgenden Festbeträge zur Kostenübernahme für Hörhilfen:

  • Festbetrag von 784,94 Euro für ein Hörgerät
  • Festbetrag von 1412,89 Euro für zwei Hörgeräte

Wenn Sie also für jedes Ohr ein Hörgerät benötigen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse Kosten in Höhe von ca. 1.400 Euro. Damit sind Hörgeräte der Basisklasse für Versicherte vollständig kostenfrei*. Premium-Hörgeräte mit umfassenden Extras, die medizinisch nicht notwendig sind, bezahlt die Krankenversicherung jedoch nicht. Möchten Sie also ein Premium-Hörgerät im Ohr haben, müssen Sie die zusätzlichen Kosten dafür als Eigenleistung aufwenden.

Wie können Sie die Leistungen der Krankenkassen in Anspruch nehmen?

Ob die Krankenkasse die Kosten für Ihr Hörgerät übernehmen muss, klärt eine Untersuchung und ein Hörtest bei Ihrem HNO-Arzt. Erfüllt Ihre Hörminderung die von der Krankenversicherung vorausgesetzten Kriterien, stellt Ihr HNO-Arzt eine Verordnung aus. Ihr Hörgeräteakustiker berät Sie über für Sie geeignete Modelle und erstellt Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Wie gut ist ein Hörgerät ohne Zuzahlung?

Früher hatten Kassenmodelle einen eher durchwachsenen Ruf. Doch diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei. Menschen, die unter Hörverlust, Schwerhörigkeit oder auch Tinnitus leiden, haben einen Anspruch auf ein modernes, digitales Hörgerät mit aktueller technischer Ausstattung. Diese Hörhilfen wirken Hörverlust effektiv entgegen, stellen sich automatisch auf Ihre Hörbedürfnisse ein – und unterscheiden sich in ihrer Qualität und Funktionalität kaum von einem hochpreisigen Hörgerät.

Welche Leistungsmerkmale haben zuzahlungsfreie Hörgeräte?

Zu den Mindestanforderungen, die eine zuzahlungsfreie Hörhilfe erfüllen muss, zählen unter anderem folgende Punkte:

  • Reduktion störender Hintergrundgeräusche
  • Mindestens vier Frequenzbereiche für individuelle Einstellungen
  • Mindestens drei Hörprogramme für unterschiedliche Hörsituationen
  • Rückkopplungsunterdrückung gegen lästige Pfeifgeräusche

Übrigens: Einige Hörakustiker bieten zuzahlungsfreie Hörgeräte an, deren Leistungsmerkmale deutlich über den geforderten Mindestanforderungen der Krankenkassen liegen. Fragen Sie Ihren Hörgeräteakustiker.

Heute muss sich also niemand mehr mit pfeifenden Hörgeräten oder störenden Hintergrundgeräuschen im Ohr herumschlagen. Moderne Kassenmodelle entsprechen dem neuesten Stand der Technik und bieten hervorragende Hörqualität und angemessenen Komfort. Gutes Hören ist damit in jedem Fall gewährleistet.

Ihr Hörgeräteakustiker hält eine große Auswahl an Modellen für Sie bereit, die vollständig von den Kassen übernommen werden. Wenn Sie wissen möchten, welche konkreten Geräte das sind und welches Hörgerät für Ihre Bedürfnisse optimal ist, hilft Ihnen eine Beratung bei Ihrem Akustiker weiter.

Welche besonderen Extras haben zuzahlungspflichtige Hörgeräte?

Wenn zuzahlungsfreie Hörgeräte bereits so viel bieten – was ist dann der Mehrwert von Hörgeräten mit Zuzahlung? Geräte der oberen Preisklassen bieten einige zusätzliche Leistungen wie

  • 360-Grad-Rundum-Hören
  • Multimediale Einsatzmöglichkeiten mit kabelloser Bluetooth-Verbindung
  • Große Auswahl an Designs und Farbvarianten

Diese zusätzlichen Extras sind für die medizinische Versorgung nicht notwendig. Daher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für Hörgeräte im höheren Preissegment nur den Festbetrag. Den Differenzbetrag bezahlen Sie privat. Wenn Sie ein Gerät der oberen Mittelklasse erwerben wollen, sollten Sie Preise ab 500 Euro einkalkulieren. Für Premium-Hörgeräte sind Preise im vierstelligen Bereich üblich.

Hörgeräte ohne Zuzahlung zusammengefasst:

  • Hörgeräte bis zu einem Kaufpreis von 784,94 Euro sind für Sie zuzahlungsfrei und werden vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
  • Sie leisten lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Hörgerät.
  • Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine Verordnung von Ihrem HNO-Arzt.
  • Zuzahlungsfreie Modelle entsprechen dem neuesten Stand der Technik und verfügen über die Mindestanforderungen der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Lediglich für Geräte mit zusätzlicher Extra-Ausstattung müssen Sie eine private Zuzahlung leisten.
  • Eine Beratung bei Ihrem Hörgeräteakustiker hilft Ihnen dabei, das passende Modell für Sie auszusuchen.

Übrigens: Vergleichen lohnt sich. Einige Hörgeräteakustiker bieten bereits jetzt eigenanteilsfreie Hörgeräte an, die über eine Bluetooth-Anbindung verfügen.

*Bei Sachleistungen sieht die Krankenkasse eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Kaufpreises vor, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Bei Hörgeräten zahlen Sie also 10 Euro gesetzliche Zuzahlung pro Hörgerät.